Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Bad Wolf Design
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle von Bad Wolf Design, vertreten durch Stefan Munz (nachfolgend: BWD) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nach 305§ BGB.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages richtet. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von Bad Wolf Design gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Lichtbildwerke & Grafikprodukte im Sinne dieser AGB sind alle von BWD hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von BWD gelieferten Material um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) BWD ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos & Medien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei.
Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des gelieferten Materials zur Veröffentlichung.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht für Fotografien/Lichtbildwerke
(1) BWD steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BWD. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(2) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung durch BWD erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist an BWD entsprechend zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(3) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
(4) Erteilt BWD die Genehmigung zu einer Verwendung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(5) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG, sofern nicht anders vereinbart. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Dauer des Shootings. Die Auswahl der gelieferten Bilder wird von BWD getroffen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(6) BWD wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsenz, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht BWD von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch BWD ausdrücklich widersprechen.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
(8) Hochzeitsregelung: Bad Wolf Design wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an dem Hochzeitstag engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit engagiert werden.
(9) Bad Wolf Design überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht für Grafikaufträge
(1) Jeder BWD erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Grafikdesigners ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von BWD. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(2) Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.?B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§?31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§?97 ff. UrhG zu.
(3) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Grafikdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Bad Wolf Design, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
(4) BWD räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
(6) Bad Wolf Design ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den BWD, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
(7) Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
(8) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt BWD, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
§ 4 Allgemeine Vergütung
(1) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, Print- sowie andere digitale Medien, etc. Eigentum von Bad Wolf Design.
(2) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die BWD nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält BWD auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass BWD kein Schaden entstanden ist.
§ 5 Vergütung bei Fotoaufträgen
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
(2) Für Aufträge über 500 Euro wird eine Anzahlung des vereinbarten Honorars (40% des Auftragswertes) vereinbart. Diese ist bei Buchung als Kaution innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Der Restbetrag wird bis spätestens 60 Tagen nach dem Auftrag fällig.
(3) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 7 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 90,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig
(Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
Gleiches gilt für versäumte oder kurzfristig (weniger wie 72 Stunden) verschobene Termine.
Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und BWD für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrags, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird BWD die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten BWDs,
wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht BWD demnach ein Vermögensschaden, der mit 85% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
(4) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (bei Hochzeiten das Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der des Auftrags führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Bad Wolf Design.
(5) Hinweis für Verwerter:
Bitte beachten Sie: Wer regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php
§ 6 Vergütung bei Grafikaufträgen
(1) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
(2) Bei Zahlungsverzug kann Bad Wolf Design Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(3) Bad Wolf Design ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bad Wolf Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rechnungen von Fremdleistungen innerhalb der gegebenen Zahlungszeiträume zu begleichen. Entstehende Mahngebühren, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bad Wolf Design behält sich vor, wiederholte Zahlungserinnerungen in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von BWD abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, BWD im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
(5) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos,
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(6) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber #abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(7) Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält BWD die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: 10% der vereinbarten Vergütung bei Kündigung vor Arbeitsbeginn. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
(8) Für Aufträge über 500 Euro wird eine Anzahlung des vereinbarten Honorars (mindestens 50% des Auftragswertes) vereinbart. Diese ist bei Auftragsbeginn innerhalb von 7 Tagen zu errichten. BWD behält sich vor, die Erstellung von Medien zu unterlassen bis der Anzahlung beglichen wurde.
§ 7 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet BWD für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet BWD nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von BWD ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von BWD bestätigt worden sind. BWD haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann BWD bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an BWD, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die BWD nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf Bad Wolf Design einen frei gewählten hoch qualifizierten Fotografen einsetzen, so das der Auftraggeber nicht ohne Fotograf am Tag des Auftrags bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen.
Im Falle, dass der Auftraggeber den ersetzten Fotografen nicht akzeptiert, kann der Auftraggeber entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und die erhält die volle Anzahlung zurück.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei BWD eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(8) Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
§ 8 Vertragsstrafe, Schadensersatz
(1) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von BWD erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
(2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
§ 9 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Bad Wolf Design verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter
§ 10 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Bad Wolf Design als Gerichtstand vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01. Januar 2022