Abmahnwelle Google Fonts

27. Oktober 2022

Die wichtigsten Infos in Kurz:

  • Es kursieren aktuell Abmahnungen von Privatpersonen und Kanzleien wegen Google Fonts welche auf Webseiten verwendet werden. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • Reagieren Sie nicht direkt auf Abmahnungen oder bezahlen Sie diese einfach. Überprüfen Sie Ihre Google Fonts-Integration mithilfe eines Google Fonts Scanners.

Worum geht es bei dieser Abmahnwelle?

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil
(Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. 
Google kann durch die Verwendung von Google Fonts, Nutzerdaten auf den Webseiten einbinden wo diese verwendet werden. Da Schriften auf einer Webseite meistens als Erstes geladen werden, werden diese praktisch aktiviert obwohl der Nutzer noch nicht mal die Möglichkeit hatte auf den Datenschutz zu reagieren. 

Dadurch fühlen sich nun Privatpersonen in ihren Datenschutzrechten verletzt und verklagen entsprechende Webseitenbetreiber.  Auch Kanzleien haben es auf die Betreiber abgesehen und wollen so an Geld kommen.

Wie kann Bad Wolf Design helfen?

Bei allen unserer Webseiten welche wir für Kunden hosten und bearbeiten, wurde bereits nach dem Beschluss des Landgerichts die Schriftarten entsprechend umgestellt. Gerne untersützen wir aber auch dich dabei, deine Webseite entsprechend umzurüsten sodass du vor Abmahnungen geschützt bist. In den meisten Fällen lässt sich das Problem über ein Plugin oder ein paar Designänderungen lösen

Wir empfehlen vorher allerdings über die sogenannten Google Fonts Checker einmal die eigene Webseite zu testen bevor man in Panik verfällt.

Was dir auch gefallen könnte…